Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Wien 2026

Für viele Wiener Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist der Wechsel zu einer Luft‑Wasser‑Wärmepumpe ein zentraler Schritt zu unabhängigem und klimafreundlichem Heizen. Auch 2026 lohnt sich der Umstieg besonders: Stadt Wien und Bund fördern den Austausch von Gas‑ und Ölheizungen weiterhin großzügig. Wer die Förderprogramme geschickt kombiniert, kann einen Großteil der Investitionskosten decken.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Der Umstieg von einer fossilen Heizungsanlage auf eine Luft‑Wasser‑Wärmepumpe wird gefördert. Diese Lösung ist besonders gut für Bestandsgebäude in Wien geeignet, weil sie ohne Erdarbeiten auskommt und effizient mit Außenluft arbeitet. Entscheidend sind eine fachgerechte Planung, das Einhalten technischer Mindestanforderungen und die Montage durch einen befugten Betrieb.

Welche Förderungen gibt es in Wien 2026?

1. Förderung der Stadt Wien

Die Stadt Wien unterstützt auch in diesem Jahr den Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen. Gefördert wird der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie die Luft-Wasser-Wärmepumpe, insbesondere im Rahmen der Wiener Programme zum klimafreundlichen Heizen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Förderhöhe:

Bis zu 8.000 € für Eigenheime
Bis zu 5.250 € für Wohnungen
Maximal 35 % der förderfähigen Kosten

Wer kann beantragen?

Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhaus / Reihenhaus / Kleingarten (Einkommensgrenzen gelten, siehe unten)
Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen (keine Einkommensgrenzen)
Mieter und Mieterinnen, wenn die Zustimmung des Eigentümers vorliegt

Voraussetzungen:

Ersatz einer fossilen Heizung (Gas, Öl)
Hauptwohnsitz
Einkommensgrenzen, wie folgt:

Haushalt (bestehend aus Erwachsene & Kinder) Einkommensgrenze (Netto / Jahr)
1 Person € 54.710
2 Personen € 81.540
3 Personen € 92.260
4 Personen € 103.000
Jede weitere Person + € 6.010

2. Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ – Kesseltausch

Die Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ fördert den Tausch einer fossilen Heizung auf ein klimafreundliches System, darunter Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Förderhöhe:

Bis zu 7.500 € Zuschuss für Wärmepumpen mit GWP <150 (z. B. bei Einfamilien-/Reihenhäusern), alternativ 6.000 € bei GWP 150-750 – abhängig von Detailkriterien der Sanierungsoffensive 2026. Für Wohnungen bis zu 2.000 €.

Wer kann beantragen?

Eigentümer bzw. Eigentümerin mit Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder Mieter bzw. Mieterin mit Zustimmung des Eigentümers / der Eigentümerin, die ein fossiles Heizsystem ersetzen.

3. Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle 2026“

Die Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle 2026“ ist eine spezielle Förderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die ihre fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe) tauschen. In vielen Fällen bedeutet das eine nahezu vollständige Kostenübernahme.

Förderhöhe:

Bis zu 100 % der anerkannten Kosten innerhalb Kostenobergrenze von 25.586€, Landesanteil ist mit umfasst.

Wer kann beantragen?

Eigentümer bzw. Eigentümerinnen, deren Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegt.
Die aktuelle Einkommensgrenze (Netto): 1.867 €/Monat bzw. 22.404 €/Jahr (auf 12 Monate)

Hier finden Sie eine Übersicht der Einkommensgrenzen, die Sie erfüllen müssen, um diese Förderung zu erhalten:

Haushalt  Einkommensgrenze (Netto / Jahr)
1 Person € 1.867
1 Person + 1 Kind € 2.427
1 Person + 2 Kinder € 2.987
2 Personen € 2.800
2 Personen + 1 Kind € 3.360
2 Personen + 2 Kinder € 3.920
3 Personen € 3.734

4. Geheimtipp: Öko-Sanierungspauschale

Bei einem Heizungstausch in Österreich, dessen nach Abzug aller Förderungen verbleibende Kosten 2.000 € übersteigen, wird automatisch über fünf Jahre je 400 € pro Jahr als Öko- Sanierungspauschale in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt – gültig auch 2026. Die Pauschale erfordert keine separate Antragstellung im Jahr der Sanierung, da sie in der Arbeitnehmerveranlagung automatisch greift.

Sie gilt für private Haushalte bei qualifizierten Maßnahmen wie dem Umstieg auf Wärmepumpen und maximiert so Ihre Gesamtförderung.

Welche Förderungen können in Wien miteinander kombiniert werden?

In Wien können bestimmte Förderungen für den Heizungstausch miteinander kombiniert werden – das ermöglicht deutlich höhere Zuschüsse bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizsystem wie eine Wärmepumpe.

Kombinierbar: Förderung der Stadt Wien + Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“

Die Förderung der Stadt Wien kann mit der Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ kombiniert werden.

Das bedeutet: Haus- und Wohnungseigentümer bzw. -Eigentümerinnen können beide Förderungen beantragen und so von einer höheren Gesamtfördersumme profitieren. Diese Kombination ist besonders attraktiv beim Ersatz von Gas- oder Ölheizungen durch eine Wärmepumpe.

Nicht kombinierbar: „Sauber Heizen für Alle“

Die Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.

Sie stellt eine eigenständige, einkommensabhängige Förderung dar und schließt eine zusätzliche Förderung durch Stadt oder Bund ausdrücklich aus.

Wie hoch ist die Förderung wirklich? (Beispiele)

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Technik, Angebot, Einkommenssituation und Kombination der Programme ab. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung.

Beispiel 1: Förderung der Stadt Wien + Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ Beispiel 2: Sauber Heizen für Alle

28.000 € Kosten für Ihr Wärmepumpen-Komplettpaket im Haus

-8.000 € Landesförderung Wien

-7.500 € Kesseltausch

28.000 € Kosten Wärmepumpen-Komplett-Paket

-25.286 € maximale Bundesförderung

= 12.500 € Eigenkosten

= 2.414 € Eigenkosten

Voraussetzungen für die Förderungen

  • Förderung der Stadt Wien: Abnahme durch die MA 50

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle 2026“: Einkommensgrenzen laut Tabelle oben

  • Austausch einer fossilen Heizung

  • Kein Fern- oder Nahwärmeanschluss möglich oder wirtschaftlich zumutbar

  • Wärmepumpe erfüllt EHPA-Gütesiegel

  • Kältemittel GWP < 150

  • Max. Vorlauftemperatur 55 °C

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